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Konformität

für Fahrzeuge mit Taxameter oder Wegstreckenzähler
innerhalb eines Tages*

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In Zusammenarbeit mit der HALE electronic GmbH biete ich Ihnen den Konformitäts-Service für Ihr neues Taxi

Dies bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • einfacher
  • schneller
  • keine Fahrt zum Eichamt
  • sofort Geld verdienen
  • aus einer Hand
  • spart Zeit & Geld

*für ausgewählte Taxameter-Fahrzeug-Kombinationen, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen und vorher ein Termin vereinbart wurde

Seit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes (MessEG) am 01. Januar 2015 wird die Kombination des Fahrzeug mit dem Signalgeber und dem Taxameter/Wegstreckenzähler als ein Messgerät angesehen.
Die Konformitätsbewertung muss durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass das gesamte Messgerät den Normen und Gesetzen entspricht.

In der Regel ist eine Konformitätsbewertung durchzuführen, wenn sich die Kombination Auto – Signalgeber – Taxameter ändert. Beispielsweise, wenn man man sich ein neues Auto kauft oder den Messgerätetyp ändern möchte (Taxameter zu Wegstreckenzähler und umgekehrt).
Näheres erfahren Sie bei mir oder bei den Konformitätsbewertungsstellen.

Ein konformitätsbewerteter Taxameter/Wegstreckenzähler ist einem Geeichten gleichgestellt und muss erst zum Ende der Eichfrist bei einem Eichamt Ihrer Wahl nachgeeicht werden

Wie läuft eine Konformitätsbewertung ab?

Wichtige Voraussetzung

Wenn Sie bei mir die Konformitätsbewertung durchführen lassen möchten, muss Ihr neues Fahrzeug werksseitig mit Taxi- oder Mietwagen-Paket ausgeliefert worden sein. Dieses ist mit

  • der Fahrzeugrechnung
  • der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (umgangssprachlich COC-Papier) des Fahrzeugherstellers
nachzuweisen.

Des Weiteren benötige ich:

  • eine Kopie des "kleinen" Konzessionsauszuges, sowie
  • eine E-Mail-Adresse des Taxibetriebes
Ohne diese Unterlagen kann ich leider keine Bewertung durchführen.

Durch andere Werkstätten nachträglich umgebaute Zivilfahrzeuge können von uns nicht bewertet werden.

Seit 31. Oktober 2016 dürfen in Neufahrzeuge nur noch Taxameter nach MID-Zulassung eingebaut werden. Das bedeutet, dass MCT-05 und SPT-01 Taxameter nicht mehr in Neufahrzeuge eingebaut werden dürfen.

Schritt 1 von 4

Sie vereinbaren unmittelbar nachdem Sie den Liefertermin Ihres neuen Fahrzeugs erfahren haben einen Termin bei mir.
Am besten erledigen Sie das per E-Mail

Schritt 2 von 4

Zum vereinbarten Termin kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug und den zuvor beschriebenen Unterlagen zu mir.
Das Taxameter wird programmiert, verplombt und die messtechnische Prüfung wird durchgeführt.

Mietwagen und Fahrzeuge, die ihre Wegstreckeninformation über CIA-CAN erhalten, müssen die messtechnische Prüfung zur Zeit noch bei der Konformitätsbewertungsstelle in Maintal absolvieren. Dadurch verzögert sich die Inbetriebnahme etwas.

Schritt 3 von 4

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von mir die Konformitätserklärung. Diese berechtigt zur gewerblichen Nutzung des Messgerätes und wird zusammen mit einer Bescheinigung über die erfolgte BO-Kraft-Untersuchung beim Ordnungsamt zur Eintragung in die Konzession benötigt.
Eine Kopie legen Sie sich für eine mögliche Kontrolle ins Auto, das Original bewahren Sie in Ihrem Messgeräte-Ordner (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG) bei Ihnen im Büro auf.

Als Verwender des neuen Messgerätes sind Sie verpflichtet, die Inbetriebnahme auf der Internetseite www.eichamt.de anzuzeigen. Gerne stehe ich Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

Schritt 4 von 4

Hiermit ist das Verfahren abgeschlossen. Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.